| AH15.10-P-0002-01F | Hinweise zur Vermeidung von Schäden an der Zündanlage | Motor 104, 119, 120 mit Benzin-Einspritzanlage LH |
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Um Schäden am Steuergerät zu vermeiden, dürfen die beiden Kupplungen am Steuergerät nur bei ausgeschalteter Zündung ab- bzw. angeschlossen werden.
Klemme 1 der Zündspulen darf nicht gegen Masse kurzgeschlossen werden, z. B. Diebstahlsicherungen.
Nur Original-Bauteile der Zündanlage einbauen.
Zündanlage bei Startdrehzahl nicht ohne vollständig angeschlossene Zündleitungen betreiben.
Bei Startdrehzahl bzw. bei laufendem Motor dürfen Prüfungen, z. B. Zündkabel 4 mit Abstand an Masse halten, Abziehen eines Kerzensteckers oder Kabel 4 aus den Zündspulen ziehen, nicht durchgeführt werden.
Jeder Hochspannungskreis muß mit mindestens 2 k belastet werden (Kerzenstecker).
Wird bei einer Pannenhilfe die Prüfung des Zündfunken notwendig, darf diese nur mit einer Zündkerze an einem Zylinderzündkabel durchgeführt werden. Guten Massekontakt der Zündkerze sicherstellen.
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Vor Arbeiten mit Startdrehzahl, z. B. Kompressionsdruck prüfen, Zündung ausschalten und Kupplung(en), Positionsgeber Kurbelwelle am Schaltgerät EZL abziehen.
Motor 120 hat zwei Einspritz- bzw. Zündsysteme.
Das Schaltgerät EZL ist zur besseren Wärmeableitung mit Wärmeleitpaste am Radlaufblech montiert. Beim Tausch darf die Schutzfolie nicht entfernt werden, sie beeinträchtigt die Wärmeableitung nicht.
Anwendung von Test- und Prüfgeräten Sekundärmeßwertgeber an entsprechende Zündleitungen nur bei stehendem Motor und ausgeschalteter Zündung an-, abschließen.
Wird die Kurzschlußsicherung (Zylindervergleich) betätigt und der Motor bleibt stehen, kann die Prüfung mit diesem Testgerät nicht durchgeführt werden.
An Klemme 1 und 15 der Zündspulen keine Prüflampe anschließen.
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